Lebensmittelhygiene
Du bist an der Produktion von Essen für Dritte beteiligt.
Daher trägst du ein hohes Maß an Verantwortung für die gesundheitliche Unbedenklichkeit und qualitative Hochwertigkeit dieser Lebensmittel.
Rechtliche Grundlagen
§43 Infektionsschutzgesetz 1)
Erstunterweisung beim Gesundheitsamt
Zeitpunkt: Maximal drei Monate vor erstmaliger Unterweisung durch den Arbeitgeber
(Folge-) Unterweisungen durch Arbeitgeber
Zeitpunkt: Bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 2 Jahre.
Tätigkeitsverbote beachten
Dokumentieren! Originaldokumente bei Arbeit dabei haben.
Mikroorganismen…
…sind überall.
…sind weder „gut“, noch „böse„.
…sind Teil unseres Immunsystems.
…ermöglichen die Aufnahme von „Bau- und Betriebsstoffen“ unseres Körpers im Darm.
…sind Teil sämtlicher Nahrungsbeziehungen von Lebewesen.
…Manche sind auf der anderen Seite Ursache für viele, auch sehr gefährliche Erkrankungen.
Normalfall:
Du bist gesund und ohne Verletzungen ⇒ Hände waschen reicht aus.
Im Alltag: Hände waschen
Die BZgA weist auf fünf einfache Regeln für wirksames Händewaschen hin: 2)
Abspülen der Hände unter fließendem, sauberem Wasser
Einseifen der Fingerzwischenräume, Fingerspitzen, Handflächen und Handrücken
Gründliches, kräftiges Reiben der Hände, mindestens 20-30 Sekunden
Abwaschen von Seife, Schmutz und Krankheitserregern unter fließendem Wasser
Sorgfältiges Abtrocknen mit einem sauberen Tuch
Sonderfall: Verletzung
⇒ Einmalhandschuhe tragen.
Händehygiene in der Küche
Quelle
Kurze, nicht lackierte Fingernägel!
Gegebenenfalls Bürste verwenden.
Schmuck an Unterarmen und Händen ablegen (Fingerringe, Armbanduhr, etc.).
Unterarme und Hände sorgfältig mit Trinkwasser und Flüssigseife waschen.
Hände vollständig und sorgfältig mit Einmalhandtüchern abtrocknen.
Wieder Hände waschen nach:
Aufenthalt außerhalb Küchenbereich
Arbeits-, Raucherpausen,
Aufsuchen der Sanitärräume,
Husten, Niesen, Nase putzen/ Taschentuchgebrauch,
jedem Kontakt mit Rohmaterial und Verpackungen,
Kontakt mit unsauberen, risikobehafteten Lebensmitteln.
Arbeiten mit Lebensmitteln
Konsequente Händehygiene (siehe oben)!
Fingerringe, Armbanduhr, etc. ablegen.
Saubere (Schutz-)Kleidung tragen.
Anfassen/Direkten Kontakt mit Lebensmitteln vermeiden.
Zum Husten/Niesen: Abwenden, in die Ellenbeuge husten/niesen.
Nicht in die Hand!
Nicht auf Lebensmittel/Arbeitsflächen!
Auch kleine Wunden an Händen und Armen mit wasserundurchlässigem Pflaster abkleben.
Farbe: Kontrastreich, nicht hautfarben.
Umgang mit Lebensmitteln
Quelle
Regel 1: Richtig einkaufen
Regel 2: Reinigen
Hände, Oberflächen und Gerätschaften regelmäßig mit frischem Tuch reinigen.
Fußböden mit viel Wasser und Bürste schrubben.
(Koch-)Geschirr vorzugsweise im Geschirrspüler reinigen.
Regel 3: Trennen
Regel 4: Erhitzen
Regel 5: Kühlen
Regel 6: Waschen, Schälen, Blanchieren
Regel 7: Schützen
Tätigkeitsverbote
Personen mit folgenden Krankheiten, Verdacht auf solche Krankheiten oder folgenden Symptomen müssen sofort ihre Tätigkeit in der Lebenmittelproduktion einstellen, dem Vorgesetzten/Küchenchef melden, sowie ärztlichen Rat aufsuchen:
Akute infektiöse Gastroenteritis (plötzlicher Durchfall mit Übelkeit, Erbrechen, Fieber)
Typhus oder Paratyphus
Virushepatitis A oder E
Infizierte Wunden/ Hautkrankheit, falls diese in Kontakt mit Lebensmitteln kommen könnten.
Leitsymptome für Ausschluss aus Tätigkeit im Küchenbereich
Durchfall (→ 2x dünnflüssger Stuhl/Tag)
Hohes Fieber, Kopf-, Bauch- oder Gelenkschmerzen, Verstopfung
Gelbfärbung von Haut und Augäpfeln
Gerötete, schmierig belegte, nässende oder geschwollene Wunden.
Desinfektionsmittel
! Tötet ! Keime, entfernt sie nicht.
Hände-/Sprühdesinfektion: Nur auf absolut trockene Hände/ Oberflächen!
Anwendungsbereich? (Hände, Wunden, Oberflächen, Boden?)
Korrekte Dosierung (Flächen, Boden, Geräte) und Einwirkzeit beachten.
Flyer als PDF
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