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Lebensmittelhygiene

Du bist an der Produktion von Essen für Dritte beteiligt.
Daher trägst du ein hohes Maß an Verantwortung für die gesundheitliche Unbedenklichkeit und qualitative Hochwertigkeit dieser Lebensmittel.

Rechtliche Grundlagen

§43 Infektionsschutzgesetz 1)

  1. Erstunterweisung beim Gesundheitsamt
  2. Zeitpunkt: Maximal drei Monate vor erstmaliger Unterweisung durch den Arbeitgeber
  3. (Folge-) Unterweisungen durch Arbeitgeber
  4. Zeitpunkt: Bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 2 Jahre.
    1. Tätigkeitsverbote beachten
    2. Dokumentieren! Originaldokumente bei Arbeit dabei haben.

Mikroorganismen…

Normalfall:
Du bist gesund und ohne Verletzun­gen ⇒ Hände waschen reicht aus.

Im Alltag: Hände waschen

Die BZgA weist auf fünf einfache Regeln für wirksa­mes Händewaschen hin: 2)

  1. Abspülen der Hände unter fließendem, sauberem Wasser
  2. Einseifen der Fingerzwischenräume, Fingerspitzen, Handflächen und Handrü­cken
  3. Gründliches, kräftiges Reiben der Hände, mindestens 20-30 Sekunden
  4. Abwaschen von Seife, Schmutz und Krankheitserregern unter fließendem Wasser
  5. Sorgfältiges Abtrocknen mit einem sau­beren Tuch

Sonderfall: Verletzung
⇒ Einmalhandschuhe tragen.

Händehygiene in der Küche

Quelle

  1. Kurze, nicht lackierte Fingernägel!
  2. Gegebenenfalls Bürste verwenden.
  3. Schmuck an Unterarmen und Händen ab­legen (Fingerringe, Armbanduhr, etc.).
  4. Unterarme und Hände sorgfältig mit Trink­wasser und Flüssigseife waschen.
  5. Hände vollständig und sorgfältig mit Einmalhandtüchern abtrock­nen.
  6. Wieder Hände waschen nach:
    1. Aufenthalt außerhalb Küchenbe­reich
    2. Arbeits-, Raucherpausen,
    3. Aufsuchen der Sanitärräume,
    4. Husten, Niesen, Nase putzen/ Taschentuchgebrauch,
    5. jedem Kontakt mit Rohmaterial und Verpackungen,
    6. Kontakt mit unsauberen, risikobehafteten Lebensmitteln.

Arbeiten mit Lebensmitteln

  1. Konsequente Händehygiene (siehe oben)!
  2. Fingerringe, Armbanduhr, etc. ablegen.
  3. Saubere (Schutz-)Kleidung tragen.
  4. Anfassen/Direkten Kontakt mit Lebensmitteln ver­meiden.
  5. Zum Husten/Niesen: Abwenden, in die Ellenbeuge husten/niesen.
    Nicht in die Hand!
    Nicht auf Lebensmittel/Arbeitsflächen!
  6. Auch kleine Wunden an Händen und Ar­men mit wasserundurchlässi­gem Pflaster abkleben.
    Farbe: Kontrastreich, nicht hautfarben.

Umgang mit Lebensmitteln

Quelle

Tätigkeitsverbote

Personen mit folgenden Krankheiten, Verdacht auf solche Krankheiten oder folgenden Symptomen müssen sofort ihre Tätigkeit in der Lebenmittel­produktion einstellen, dem Vorgesetzten/Küchen­chef melden, sowie ärztlichen Rat aufsuchen:

Leitsymptome für Ausschluss aus Tätigkeit im Küchenbereich

Desinfek­tionsmittel

Flyer als PDF

c3gelb_flyer_frikadellendiplomanden_v1.2.pdf

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URL: https://flyer.c3gelb.de
E-Mail: info@c3GELB.de
Twitter: @c3gelb
eventphone: 4352

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