Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


public:flyer

Lebensmittelhygiene

Du bist an der Produktion von Essen für Dritte beteiligt.
Daher trägst du ein hohes Maß an Verantwortung für die gesundheitliche Unbedenklichkeit und qualitative Hochwertigkeit dieser Lebensmittel.

Rechtliche Grundlagen

§43 Infektionsschutzgesetz 1)

  1. Erstunterweisung beim Gesundheitsamt
  2. Zeitpunkt: Maximal drei Monate vor erstmaliger Unterweisung durch den Arbeitgeber
  3. (Folge-) Unterweisungen durch Arbeitgeber
  4. Zeitpunkt: Bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 2 Jahre.
    1. Tätigkeitsverbote beachten
    2. Dokumentieren! Originaldokumente bei Arbeit dabei haben.

Mikroorganismen…

  • …sind überall.
  • …sind weder „gut“, noch „böse„.
  • …sind Teil unseres Immunsystems.
  • …ermöglichen die Aufnahme von „Bau- und Betriebsstoffen“ unseres Körpers im Darm.
  • …sind Teil sämtlicher Nahrungsbeziehungen von Lebewesen.
  • …Manche sind auf der anderen Seite Ursache für viele, auch sehr gefährliche Erkrankun­gen.

Normalfall:
Du bist gesund und ohne Verletzun­gen ⇒ Hände waschen reicht aus.

Im Alltag: Hände waschen

Die BZgA weist auf fünf einfache Regeln für wirksa­mes Händewaschen hin: 2)

  1. Abspülen der Hände unter fließendem, sauberem Wasser
  2. Einseifen der Fingerzwischenräume, Fingerspitzen, Handflächen und Handrü­cken
  3. Gründliches, kräftiges Reiben der Hände, mindestens 20-30 Sekunden
  4. Abwaschen von Seife, Schmutz und Krankheitserregern unter fließendem Wasser
  5. Sorgfältiges Abtrocknen mit einem sau­beren Tuch

Sonderfall: Verletzung
⇒ Einmalhandschuhe tragen.

Händehygiene in der Küche

Quelle

  1. Kurze, nicht lackierte Fingernägel!
  2. Gegebenenfalls Bürste verwenden.
  3. Schmuck an Unterarmen und Händen ab­legen (Fingerringe, Armbanduhr, etc.).
  4. Unterarme und Hände sorgfältig mit Trink­wasser und Flüssigseife waschen.
  5. Hände vollständig und sorgfältig mit Einmalhandtüchern abtrock­nen.
  6. Wieder Hände waschen nach:
    1. Aufenthalt außerhalb Küchenbe­reich
    2. Arbeits-, Raucherpausen,
    3. Aufsuchen der Sanitärräume,
    4. Husten, Niesen, Nase putzen/ Taschentuchgebrauch,
    5. jedem Kontakt mit Rohmaterial und Verpackungen,
    6. Kontakt mit unsauberen, risikobehafteten Lebensmitteln.

Arbeiten mit Lebensmitteln

  1. Konsequente Händehygiene (siehe oben)!
  2. Fingerringe, Armbanduhr, etc. ablegen.
  3. Saubere (Schutz-)Kleidung tragen.
  4. Anfassen/Direkten Kontakt mit Lebensmitteln ver­meiden.
  5. Zum Husten/Niesen: Abwenden, in die Ellenbeuge husten/niesen.
    Nicht in die Hand!
    Nicht auf Lebensmittel/Arbeitsflächen!
  6. Auch kleine Wunden an Händen und Ar­men mit wasserundurchlässi­gem Pflaster abkleben.
    Farbe: Kontrastreich, nicht hautfarben.

Umgang mit Lebensmitteln

Quelle

  • Regel 1: Richtig einkaufen
    • Lebensmittel sorgfältig auswählen, ggf. kühlen und zügig nach Hause bringen.
  • Regel 2: Reinigen
    • Hände, Oberflächen und Gerätschaften regelmä­ßig mit frischem Tuch reinigen.
    • Fußböden mit viel Wasser und Bürste schrubben.
    • (Koch-)Geschirr vorzugsweise im Geschirrspüler reinigen.
  • Regel 3: Trennen
    • Keimübertragungen vermeiden.
  • Regel 4: Erhitzen
    • Speisen gründlich durchgaren.
      (Kein „3-Minuten-Ei“/ kein Fleisch „rare/englisch“)
  • Regel 5: Kühlen
    • Verderbliche Lebensmittel und Speisen durchgehend aus­reichend kühlen oder einfrieren. Messen und dokumentieren!
  • Regel 6: Waschen, Schälen, Blanchieren
    • Keime an Obst und Gemüse reduzieren.
  • Regel 7: Schützen
    • Insekten, Nager und andere Tiere fernhalten.
    • Lebensmittel nie auf dem Boden lagern.

Tätigkeitsverbote

Personen mit folgenden Krankheiten, Verdacht auf solche Krankheiten oder folgenden Symptomen müssen sofort ihre Tätigkeit in der Lebenmittel­produktion einstellen, dem Vorgesetzten/Küchen­chef melden, sowie ärztlichen Rat aufsuchen:

  • Akute infektiöse Gastroenteritis (plötzli­cher Durchfall mit Übelkeit, Erbrechen, Fie­ber)
  • Typhus oder Paratyphus
  • Virushepatitis A oder E
  • Infizierte Wunden/ Hautkrankheit, falls die­se in Kontakt mit Lebensmitteln kommen könnten.

Leitsymptome für Ausschluss aus Tätigkeit im Küchenbereich

  • Durchfall (→ 2x dünnflüssger Stuhl/Tag)
  • Hohes Fieber, Kopf-, Bauch- oder Gelenk­schmerzen, Verstopfung
  • Gelbfärbung von Haut und Augäpfeln
  • Gerötete, schmierig belegte, nässende oder geschwollene Wunden.

Desinfek­tionsmittel

  • ! Tötet ! Keime, entfernt sie nicht.
  • Hände-/Sprühdesinfektion: Nur auf absolut trockene Hände/ Oberflächen!
  • Anwendungsbereich? (Hände, Wunden, Oberflächen, Boden?)
  • Korrekte Dosierung (Flächen, Boden, Ge­räte) und Einwirkzeit beachten.

Flyer als PDF

Kontakt

URL: https://flyer.c3gelb.de
E-Mail: info@c3GELB.de
Twitter: @c3gelb
eventphone: 4352

Weitere Informationen

public/flyer.txt · Zuletzt geändert: 2019/12/27 19:59 von breacher